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Notfallstufen verstehen: Welche Klinik ist auf welchen Notfall vorbereitet?

Nicht jedes Krankenhaus ist für jeden Notfall gleich gerüstet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verpflichtet Kliniken, sich einer von drei gestuften Notfallversorgungsstufen zuzuordnen — je nach vorgehaltenen Fachabteilungen, Personal und Intensivkapazität. Wer das System kennt, kann im Ernstfall schneller die richtige Entscheidung treffen.

Wichtig: Bei einem lebensbedrohlichen Notfall — Bewusstlosigkeit, Herzinfarkt, Schlaganfall, starke Blutungen, schwere Atemnot — sofort 112 anrufen. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information, nicht der medizinischen Beratung im Einzelfall.

Was sind die G-BA-Notfallstufen?

Der G-BA hat auf Grundlage von § 136c Abs. 4 SGB V erstmals 2018 ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern festgelegt. Ziel ist eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte Notfallversorgung. Jede Stufe ist mit konkreten Mindestanforderungen an Fachabteilungen, ärztliches Personal, Intensivbetten und technische Ausstattung verbunden.

Seit November 2025 gibt es neben den drei qualifizierten Stufen auch eine formal definierte Stufe der „Nicht-Teilnahme“ (Beschluss G-BA, 20.11.2025), die auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom April 2025 zurückgeht.

Die drei qualifizierten Notfallstufen im Überblick

Stufe 1 — Basisnotfallversorgung

Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung müssen mindestens über Chirurgie/Unfallchirurgie und Innere Medizin verfügen. Technische Mindestausstattung: Schockraum, Computertomograph (CT) und eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten, davon mindestens drei für die Beatmung. Fachärzte müssen innerhalb von 30 Minuten in der Notaufnahme verfügbar sein.

Was das für Patienten bedeutet: Diese Kliniken können die häufigen Notfälle — Herzinfarkt-Verdacht, Unfälle, akute internistische Erkrankungen — grundsätzlich versorgen. Hochspezialisierte Eingriffe, zum Beispiel Schlaganfall-Thrombektomien oder komplexe Kindernotfälle, erfordern jedoch in der Regel eine höhere Stufe.

Nach Angaben des G-BA sind deutschlandweit rund 551 Krankenhausstandorte der Basisnotfallversorgung zugeordnet (Stand: 2025/2026, Erwachsenenversorgung).

Stufe 2 — Erweiterte Notfallversorgung

Kliniken der erweiterten Notfallversorgung müssen mindestens vier Hauptfachabteilungen vorhalten, davon mindestens zwei aus der sogenannten Kategorie A (z. B. Unfallchirurgie, Neurologie, Kardiologie). Die Anforderungen an Fachpersonal — inklusive der Zusatz-Weiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ — und Intensivkapazität sind entsprechend höher.

Diesen Kliniken können schwerere, fachabteilungsübergreifende Notfälle versorgen: zum Beispiel Schlaganfälle (Stroke-Unit), polytraumatisierte Patienten oder akute Herznotfälle mit interventionellem Bedarf. Derzeit sind bundesweit rund 271 Standorte dieser Stufe zugeordnet.

Stufe 3 — Umfassende Notfallversorgung

Die höchste Stufe ist an Maximalversorgern und Universitätskliniken angesiedelt. Hier sind nahezu alle Fachabteilungen rund um die Uhr verfügbar, inklusive Neurochirurgie, Herzchirurgie, Kindernotfallversorgung und weiterer Spezialgebiete. Bundesweit bieten rund 175 Standorte diese umfassende Notfallversorgung an.

Schwere Mehrfachverletzungen, komplexe Schlaganfälle, Frühgeborene oder aufwendige Herzoperationen im Notfall — diese Kliniken sind auf die anspruchsvollsten Notfallszenarien ausgerichtet.

112 oder 116 117 — welche Nummer ist die richtige?

Situation Richtige Nummer
Lebensbedrohlicher Notfall (Herzinfarkt, Schlaganfall, Bewusstlosigkeit, starke Blutung, schwere Atemnot, Unfall) 112
Dringender ärztlicher Bedarf außerhalb der Sprechzeiten, aber nicht lebensbedrohlich (hohes Fieber, starke Bauchschmerzen, die nicht warten können) 116 117
Im Zweifel 112 — die Leitstelle klärt, ob der Rettungsdienst oder der Bereitschaftsdienst weiterhilft

112 ist der europaweite Notruf — kostenlos, rund um die Uhr, auch im EU-Ausland. Der Rettungsdienst hat gesetzlich geregelte Hilfsfristen und Sonderrechte im Straßenverkehr.

116 117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen — kostenfrei, rund um die Uhr erreichbar. Er ist für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Praxisöffnungszeiten zuständig. Stellt sich im Gespräch heraus, dass ein Notfall vorliegt, wird der Rettungsdienst direkt von der Bereitschaftsdienst-Leitstelle alarmiert.

Woher weiß ich, welche Stufe eine Klinik in meiner Nähe hat?

Die Zuordnung der Krankenhäuser zu den Notfallstufen ist öffentlich zugänglich. Einweisende Ärzte kennen die Versorgungslandschaft in ihrer Region in der Regel gut. Im Notfall trifft der Rettungsdienst die Entscheidung, in welche Klinik transportiert wird — auf Basis des klinischen Befundes und der Versorgungskapazitäten im Zielkrankenhaus.

Finanzielle Konsequenzen für Kliniken

Das Stufensystem ist nicht nur eine Qualitätsstruktur, sondern auch eine Finanzierungsgrundlage: Kliniken erhalten für die Teilnahme an der Notfallversorgung Zuschläge — Stufe 1: rund 150.000 Euro jährlich, Stufe 2: rund 450.000 Euro, Stufe 3: rund 700.000 Euro. Kliniken, die keine der Mindestvorgaben erfüllen, müssen mit Abschlägen rechnen.

FAQ

Ist ein Krankenhaus der Basisnotfallversorgung schlechter als eines mit umfassender Versorgung? Nein — für die meisten Notfallsituationen ist die Basisnotfallversorgung ausreichend und qualitätsgesichert. Die Stufen spiegeln das Spektrum der behandelbaren Notfälle wider, nicht die allgemeine Qualität der Klinik. Bei hochspezialisierten Notfällen ist eine Weiterverlegung an eine Klinik höherer Stufe möglich und wird vom Rettungsdienst oder dem erstversorgenden Krankenhaus koordiniert.

Kann ich selbst wählen, in welches Krankenhaus der Rettungsdienst mich bringt? Im Notfall entscheidet das Rettungsteam gemeinsam mit der Leitstelle, welche Klinik angefahren wird — anhand des Krankheitsbildes, der nächstgelegenen geeigneten Einrichtung und der aktuellen Kapazität. Bei einer Selbsteinweisung können Sie das Krankenhaus grundsätzlich wählen, sofern es Ihre Erkrankung versorgen kann.

Was bedeutet die neue Stufe der „Nicht-Teilnahme“ (seit November 2025)? Krankenhäuser, die bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen (Notaufnahme 24/7, Intensivstation, Bilddiagnostik), aber keine der drei qualifizierten Stufen erreichen, werden in diese neue Kategorie eingestuft. Sie nehmen an der Notfallversorgung teil, erhalten aber geringere Zuschläge. Krankenhäuser, die nicht einmal diese Mindestanforderungen erfüllen, werden formal als nicht teilnehmend eingestuft und müssen mit Abschlägen rechnen.

Gilt die G-BA-Notfallstufenregelung auch für Kinder? Ja — allerdings werden Kinderversorgungsstandorte gesondert erfasst. Bundesweit sind beispielsweise 104 Standorte der Basisnotfallversorgung für Kinder und 57 Standorte der umfassenden Notfallversorgung für Kinder zugeordnet. Bei schweren Kindernotfällen sollte der Rettungsdienst (112) entscheiden, welches Krankenhaus angefahren wird.


Quellen: G-BA, Gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern (§ 136c Abs. 4 SGB V), Beschluss vom 20.11.2025; G-BA Pressemitteilung Nr. 1300; Kassenärztliche Bundesvereinigung, 116117.de. Redaktionell geprüft: Juni 2026.